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Artenschutz – nicht nur Schutz und Pflege bedrohter Tier- und Pflanzenarten

»Gepostet von Mr.Green am Feb 9, 2011 in Artenschutz | 2 Kommentare

Der Artenschutz und wie man ihn durchführtDer Artenschutz, als Teil des Naturschutzes, befasst sich mit dem menschlichen Schutz, der Hege und Pflege gefährdeter wild lebender Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen Umwelt, ihren Lebensbereich bzw. –stätten und ihrer Artenvielfalt.

Was ist Artenschutz?

Der Artenschutz befasst sich vorwiegend mit wild lebenden Pflanzen- und Tierarten mit seinen natürlichen Populationen sowie deren Lebensräume wie zum Beispiel Biotope und Ökobiotope, um Tier und Pflanzen vor dem Aussterben zu bewahren und unseren nachfolgenden Generationen das Leben im Einklang mit der Natur ermöglichen zu können. Artenschutz und Naturschutz arbeiten dabei eng zusammen, um die biologische Vielfalt (Biodiversität) bewahren, sichern und erhalten zu können.

Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) veröffentlicht seit 1966 alljährlich die „Rote Liste“ der weltweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotoptypen. Die „Blaue Liste“ hingegen dokumentiert die Tier- und Pflanzenarten usw., die durch den gezielten Artenschutz gerettet und erhalten werden konnten, sie werden dann aus der Roten Liste entfernt. Die Programme zum Artenschutz sind gezielte Maßnahmen zur Erhaltung der aufgeführten Tiere, Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Biotope. Neben der „Roten Liste“ der Weltnaturschutzorganisation veröffentlicht auch Deutschland eine nationale „Rote Liste“. Darüber hinaus ist im Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07. 2009 und in der Bundesartenschutzverordnung 16.02.2005 sowie in anderen Richtlinie und Gesetzen der Artenschutz gesetzlich verankert.

Warum Artenschutz?

Wie bereits erwähnt, wird Artenschutz betrieben, um das Aussterben oder auch die Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten durch den Menschen zu verhindern und viele Arten in seinen natürlichen Lebensräumen (Biotope), Lebensstätten (Habitate) und Lebensgemeinschaften (Biozönosen) zu erhalten. Die einzelnen Arten sind wichtige Bestandteile des Ökosystems unserer Natur, die sich ergänzen und abhängig voneinander sind (z. B. Pflanzen und Insekten, die die Pflanzen bestäuben und für die Befruchtung vieler Obstsorten und Nutzpflanzen sorgen, die in der Nahrungskette nicht wegzudenken sind).
Wird ein Teil vernichtet, kommt es zu weiterem Artenaussterben, was ein Ungleichgewicht der Natur, auch für die Menschen, zur Folge hat. Denn es gehen sowohl ökologische als auch ökonomische Raritäten verloren. Das bedeutet, Artenschutz ist nicht nur für die Nahrungsgrundlage von Mensch und Tier sondern für den gesamten Naturkreislauf, zu dem auch Kleinstlebewesen usw. gehören, von Bedeutung. Viele vom Aussterben bedrohte Pflanzen, wie Digitales, Chinin oder die pazifische Eibe, sind Grundlage wichtiger z. T. lebenserhaltender und lebensrettender Medikamente und Heilmittel und erfordern daher den Artenschutz. Außerdem sind natürliche Rohstoffe wie Holz, Leder, Kork, Wolle usw. für die Weiterverarbeitung wichtiger Konsumgüter in der Industrie nicht wegzudenken. Aber auch der ökonomische Aspekt des Tourismus und der Erholung, im Gleichgewicht der Natur, verlangt einen Artenschutz. Bei jeglicher Nutzung der Natur und deren Ressourcen sollte darauf geachtet werden, dass der Artenschutz betrieben wird, denn zerstörte bzw. ausgerottete Lebewesen bzw. Arten sind unwiederbringlich verloren. Dabei ist auch zu beachten, welche Bedeutung die Artenvielfalt der Tiere, Pflanzen usw. für die Wissenschaft, speziell für Evolutionsbiologen hat.

Neben den ökonomischen Gesichtspunkten haben wir als Menschen nicht nur unseren nachfolgenden Generationen eine ethische Verantwortung was Artenvielfalt und deren Artenschutz aus anthropozentrischer und biozentrischer Sicht betrifft. Nie sollte wir als Menschen außer Acht lassen, dass die Erde nicht uns gehört, sondern wir der Erde gehören, so wie es schon 1855 der Häuptling Seattle (1786-1866) in seiner Rede an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zum Ausdruck brachte.

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